CIP-Pool 29

Benutzerordnung

  1.  Der CIP-Pool 29 steht den Mitgliedern der Technischen Universität in den Studiengängen Landschaftsplanung, Stadt- und Regionalplanung und Soziologie technikwissenschaftlicher Richtung zum rechnergestützten Arbeiten für universitäre Zwecke zur Verfügung. Studierende und Beschäftigte anderer Studiengänge und Fakultäten/wissenschaftlicher Einrichtungen können bis auf Widerruf ebenfalls zugelassen werden.
  2.  Alle Angehörigen der TU Berlin haben Zutritt zum CIP-Pool 29. Ausgenommen hiervon sind Personen, die durch andere Einrichtungen der TU Berlin (bspw. ZECM) gesperrt wurden. Öffnungszeiten und deren Einschränkungen werden auf der Webseite des CIP-Pool 29 veröffentlicht.
  3. Die nutzenden Personen sind verpflichtet, sorgfältig und verantwortungsvoll mit den zur Verfügung gestellten Geräten, Programmen und Daten umzugehen. Alle Nutzenden sind aufgefordert, auch mit der übrigen Einrichtung so schonend wie möglich umzugehen und an den Rechnern für Ordnung zu sorgen.
  4. Die Nutzung des Pools ist nur für universitäre Zwecke zulässig.
  5. Die Benutzerkonten sind personengebunden. Die Weitergabe der Kontozugangsdaten an Dritte ist verboten.
  6. Im CIP-Pool 29 ist Essen, Trinken, Rauchen und das Mitbringen von Haustieren nicht gestattet.
  7.  Defekte oder Verunreinigungen durch unsachgemäßen Gebrauch werden professionell repariert/gereinigt. Die Kosten werden von den jeweiligen Personen, die den Schaden verursacht haben (bei Gruppenveranstaltungen von den Verantwortlichen), getragen.
  8.  Die Nutzenden akzeptieren die jeweils gültige Speicherplatzbegrenzung je nach Zulassung. Eine Sicherung der Nutzerdaten wird nicht garantiert. Nutzende Personen haben selbst für die Sicherung ihrer Daten zu sorgen.
  9. Wird der Arbeitsplatz länger als 10 Minuten verlassen oder gesperrt, steht er zur freien Verfügung für weitere Nutzende. Das bedeutet, dass die im Pool arbeitenden Personen bei Bedarf den Arbeitsplatz zur Verfügung stellen bzw. neustarten.
  10. Handbücher u.a. Hilfsmittel gibt es bei den Mitarbeitenden im Tresenbereich gegen Hinterlegung des Studierenden- ausweises. Spezielle Fragen zur angebotenen Hard- und Software können ebenfalls an diese gerichtet werden.
  11. Das Drucken ist je nach Ausgabegerät gebührenpflichtig. Die benutzenden Personen sind verpflichtet, sofort nach jedem Druck die Abbuchung von ihrem Druckkonto zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Das Restguthaben (mind. 2,00 €) des auf dem Benutzerkonto eingezahlten Geldes wird nur bei der endgültigen Auflösung des Benutzerkontos ausgezahlt.
  12. Nutzung externer Medien: Nutzende Personen übernehmen die volle Verantwortung für ihre gebrannten Daten, das heißt für Inhalt und Gebrauch der CD/DVD. Die Nutzenden erklären ausdrücklich, dass sie die lizenzrechtlichen Bedingungen der/des Datenanbieter/s kennen, akzeptieren und die Daten kopiert werden dürfen. Die Verantwortung für die Legalität des Kopierens, des Gebrauchs der kopierten Daten usw. liegt einzig bei den Nutzenden.
  13. Das Vervielfältigen von nicht lizensierter Software oder Inhalten wie unter Punkt 12 dieser Benutzerordnung ist untersagt.
  14.  Das Kopieren von Programmen und Daten, die im CIP-Pool 29 angeboten werden, ist verboten. Ausgenommen ist das Kopieren von Freeware/OSS-Produkten. Die Nutzenden nehmen mit dem Unterzeichnen dieser Benutzerordnung ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Verantwortung für die Legalität des Kopierens, des Gebrauchs der kopierten Daten usw. einzig bei ihnen liegt.
  15. Die Nutzung der Rechner zum Ansehen, Erstellen, Kopieren, Darstellen und Übermitteln von Inhalten, die gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden, pornographischen, rassistischen oder sexistischen Hintergrund haben, ist verboten, ebenso unberechtigtes Verschaffen von Zugängen oder Manipulation an Rechnern des CIP-Pool 29 oder anderen Rechnern.
  16. Fremdsoftware darf auf den PCs des CIP-Pool 29 weder installiert noch gestartet werden. Anregungen werden gerne entgegen genommen. Spezielle Software für Kurse muss mind. 1 Monat vor der geplanten Nutzung beantragt werden und wird nur installiert, wenn die Lizenzen vorliegen und die Software mit den im CIP-Pool 29 eingesetzten Mitteln automatisiert verteilt werden kann.
  17. Nutzenden, die gegen die Nutzerordnung verstoßen, kann die Zulassung temporär oder ganz entzogen und der Zutritt zum CIP-Pool 29 untersagt werden.
  18. Die Technische Universität und nachgeordnete Einrichtungen sowie die verantwortlichen Beschäftigten übernehmen keine Mithaftung für finanzielle und rechtliche Folgen eines Fehlverhaltens der nutzenden Personen (z.B. Verletzungen von Presse- und Urheberrecht, Installation von nicht lizenzierter Software, illegales Anbieten und Kopieren von Software und Daten).
  19. Es gelten ferner die Rahmenordnung und sonstige Beschlüsse für die informationstechnischen Einrichtungen der TU Berlin in der aktuell gültigen Fassung.
  20. Die Nutzung der Geräte im CIP-Pool 29 geschieht auf eigene Gefahr. Der CIP-Pool 29 haftet nicht für eventuelle Schäden.

F. Junggeburth (Tel. 314 73312)
Berlin, 26.10.2022